Positionspapier des Handwerker- und Gewerbevereins zur geplanten Gewerbesteuererhöhung in Graben-Neudorf

Unser Verein vertritt die Interessen der lokalen Handwerksbetriebe, Dienstleister und Einzelhändler. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage der Gemeinde und der geplanten Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes möchten wir unsere Position darlegen und konkrete Fragen, Wünsche und Forderungen an die Gemeindeverwaltung und die im Gemeinderat vertretenen Parteien richten.

Ausgangslage

Die Gemeinde Graben-Neudorf steht entsprechend einer öffentlichen Sitzungsvorlage im Jahr 2025 vor erheblichen finanziellen Herausforderungen:

  • Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen: Rückgang von 14,4 Mio. € auf 2,4 Mio. € infolge wirtschaftlicher Rezession und Rückzahlungen von Vorauszahlungen.
  • Steigende Kreisumlage: die Prognose der Gemeindeverwaltung für 2026 liegt bei 10 Mio. €, verursacht durch überregionale Kostensteigerungen.
  • Strukturelle Unterfinanzierung kommunaler Aufgaben durch Bund und Land, insbesondere in den Bereichen Kinderbetreuung, ÖPNV und soziale Einrichtungen.

Die Gemeinde hat bereits umfangreiche Einsparmaßnahmen eingeplant bzw. möchte solche auf den Weg bringen. Dennoch sei eine Erhöhung der Einnahmen erforderlich, wobei die Gewerbesteuer als größte Einnahmequelle im Fokus steht. Alle Maßnahmen werden im Zuge eines Nachtragshaushalts am 15. September 2025 im Gemeinderat behandelt und zur Abstimmung gebracht.

Information zur Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird im Wesentlichen auf Gewinne erhoben. Unternehmen, die keinen Gewinn erzielen, sind meist nicht betroffen. Es gibt allerdings Ausnahmen, z.B. für Einzelunternehmer. Hier kann Gewerbesteuer anfallen, auch wenn der Jahresabschluss keinen Gewinn ausweist.

Grundsätzlich stellt jede Steuererhöhung eine zusätzliche Belastung für die wirtschaftlich aktiven Betriebe dar – insbesondere in einem Umfeld, das bereits durch steigende Kosten, Bürokratie und wirtschaftliche Unsicherheiten geprägt ist.

Position des Handwerker- und Gewerbevereins Graben-Neudorf

1. Belastung der lokalen Wirtschaft

Die geplante Erhöhung des Hebesatzes belastet alle gewinnorientierten Unternehmen in Graben-Neudorf. Gerade kleine und mittlere Betriebe stehen bereits unter Druck durch:

  • Stark steigende Betriebskosten, insbesondere für Energie und Personal
  • Fachkräftemangel, hohe Krankenstände und damit verbundene Produktions- und Umsatzausfälle
  • wachsende Bürokratie
  • zunehmende Sozialabgaben.

Eine Steuererhöhung verringert die für das Unternehmen verfügbaren Finanzmittel und wirkt sich negativ auf die Motivation für unternehmerisches Handeln aus.

2. Verantwortung und gesellschaftliche Erwartungen

Unsere Mitglieder tragen Verantwortung für ihre Betriebe und Mitarbeitenden. Gleichzeitig wird erwartet, dass sie durch ihre Steuerzahlungen zur Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben beitragen – etwa Ganztagesbetreuung für Kinder, Bürgergeld oder Flüchtlingsunterbringung. Diese Erwartung muss mit wirtschaftlicher Realität vereinbar bleiben.

3. Nachhaltigkeit und Transparenz

Die strukturellen Ursachen der Haushaltsprobleme – insbesondere die Kreisumlage – sind kommunal nicht steuerbar. Es ist daher fraglich, ob eine Hebesatzerhöhung langfristig zu einer stabilen Haushaltslage führt. Wir vermissen eine transparente Darstellung der mittel- und langfristigen Wirkungen geplanter Maßnahmen auf der Ausgabenseite, wie auch der Verlässlichkeit der Prognosen auf der Einnahmenseite.

Im Interesse unserer Mitglieder wünschen wir uns vor der Beschlussfassung von den Gemeinderäten und dem Bürgermeister eine Auseinandersetzung zu folgenden Fragen:

  • Wie begründet sich die Entwicklung des Hebesatzes auf 370 detailliert, und welche Auswirkungen hätte eine geringere Anhebung auf z.B. 358?
  • Auf welchen Zeitraum wird der neue Hebesatz planungssicher festgelegt?
  • Wie verlässlich sind die erwarteten jährlichen Gewerbesteuereinnahmen von rund 8 Mio.€ ohne eine weitere Anpassung des Hebesatzes?
  • War dieser erhebliche Einnahmeausfall wirklich  nicht vorhersehbar, und wie soll so etwas künftig vermieden werden?
  • Wie nachhaltig werden die geplanten Kostensenkungsmaßnahmen umgesetzt?
  • Führt ein höherer Hebesatz zu einer höheren Kreisumlage, und würde ein geringerer Anstieg des Hebesatzes die Kreisumlage langsamer steigen lassen?
  • Die Gemeinde führt die Kreisumlage ordnungsgemäß ab. Ist bekannt, ob der Landkreis seinerseits alle zu erstattenden Kosten, insbesondere jene, die das SGB II und vgl. betreffen, zeitnah der Gemeinde gutschreibt?
  • Gibt es ertragsstarke Unternehmen in Graben-Neudorf, die z.B. wegen Gewinnabführungsverträgen keine Gewerbesteuer in unserer Gemeinde zahlen?
  • Wurde eine Anpassung der Grundsteuer zur Stärkung der Gemeindeeinnahmen in Betracht gezogen?

Unsere Forderungen und Wünsche nach dem Beschluss über den Nachtragshaushalt sind:

  • Ein zeitnaher Dialog zwischen unseren Vereinsmitgliedern und den Entscheidern über den Nachtragshaushalt zu unseren Fragen.
  • Die Einbindung der lokalen Wirtschaft in Entscheidungsprozesse zur Steuer- und Gebührenpolitik der Gemeinde.
  • Transparente Kommunikation über die absehbare Haushaltslage, geplante Maßnahmen und deren Auswirkungen.
  • Prüfung alternativer Einnahmequellen und Effizienzpotenziale vor Steuererhöhungen.
  • Politische Initiative zur Reform der Kreisfinanzierung und zur besseren Ausstattung der Kommunen durch Bund und Land.
  • Schaffung eines Dialogformats zwischen Entscheidungsträgern in Bund und Land, der Kreis- und Kommunalverwaltung und den Unternehmern zur gemeinsamen Entwicklung tragfähiger Lösungen.

Unser Fazit

Der Handwerker- und Gewerbeverein Graben-Neudorf setzt sich für einen konstruktiven Dialog und eine verantwortungsvolle Mitgestaltung ein. Die bestehenden Herausforderungen der Gemeinde werden anerkannt, jedoch sprechen wir uns für eine ausgewogene und nachhaltige Lösung aus, bei der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Betriebe nur im äußersten Fall beeinträchtigt wird.